Wichtige Hinweise zur Nutzung von manuellen Klappensteuerungen und Fehlereliminatoren
Manuelle Klappensteuerungen sind nach den Bestimmungen der § 30 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Diese Regelung dient dem Schutz vor übermäßiger Lärmbelastung sowie der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die mit solchen Klappensteuerungen ausgestattet sind, nicht legal auf öffentlichen Straßen betrieben werden dürfen.
Die Verwendung ist ausschließlich für besondere Zwecke gestattet, darunter:
- Rennsport – Fahrzeuge, die auf abgesperrten Rennstrecken eingesetzt werden, wo andere Regelungen gelten und eine erhöhte Geräuschentwicklung erlaubt ist.
- Showzwecke – Bei Veranstaltungen oder Ausstellungen, bei denen Fahrzeuge präsentiert werden und der Betrieb auf Privatgelände stattfindet.
- Export – Fahrzeuge, die für den Export in Länder bestimmt sind, in denen andere Vorschriften gelten und solche Steuerungen zugelassen sind.
Es ist wichtig, sich vor dem Einbau oder der Verwendung von manuellen Klappensteuerungen über die in Ihrem Land geltenden Bestimmungen zu informieren, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Verstöße gegen diese Vorschriften können Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar den Verlust der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach sich ziehen.
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